Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Roli Transport Grenchen

 

 1.     Allgemeines

Der Roli Transport Grenchen (RTG) bietet Fahrdienstleistungen sowie Dienstleitungen im Bereich Besorgungen und Botengänge für Personen jedes Alters mit Handicap, die ihnen die Benutzung des öffentlichen Verkehrs erschwert.

 

 2.      Leistungsumfang

  2.1 Der RTG erbringt die Fahrt vom vereinbarten Ausgangsort zum Zielort.

  2.2 Der RTG erledigt vereinbarte Dienstleistungen.

  2.3 Weitergehende Dienstleistungen können nur nach vorgängiger Absprache vereinbart werden, diese gelten auch für mündlich vereinbarte Dienstleistungen.

  2.4 Der RTG erbringt keine medizinischen Dienstleistungen.  Die Fahrer sind nicht dazu ausgebildet. Sollten während des Transportes medizinische  Dienstleistungen anfallen, muss der Fahrgast für eine medizinische Begleitperson sorgen.

  3.      Sammelfahrten

  3.1 Der RTG ist berechtigt, passende Aufträge (gleicher Abfahrtsort, gleicher Ankunftsort, gleiche Route o.Ä.) zu bündeln und als Sammelfahrt durchzuführen.

  3.2 Die Kundin/ der Kunde akzeptiert allfällig dadurch entstehende Verlängerungen der Fahrzeiten. Die Fahrdauer entspricht maximal der 1.5-fachen Reisedauer mit dem öffentlichen Verkehr.

 

  4.      Reservationen

  4.1 Reservationen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

  4.2 Reservationen für Terminfahrten, bei denen der Kunde/In darauf angewiesen ist, zu einer exakten Zeit am Zielort einzutreffen, sind spätestens am Vortag vorzunehmen. Reservationen werden nach Eingang berücksichtigt.

  4.3 Reservationen für Terminfahrten durch Institutionen (Altersheim, Spital o.Ä.) müssen schriftlich erfolgen und gelten erst mit Bestätigung des RTG als garantiert.

  4.4 Dienstleistungen wie Botengänge und Besorgungen sind zwei Tage im Voraus zu bestellen.

 

  5.      Kosten

  5.1 Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Homepage publizierten Tarife.

  5.2 Tarif A: für Privatpersonen werden die besetzten Kilometer verrechnet.

  5.3 Tarif B: für Institutionen werden alle gefahrenen Kilometer verrechnet.

  5.4 Fahrten bis CHF 50.00 nur gegen Barzahlung (ausgenommen Monatsrechnung).

  5.5 Ist der Kunde/In zur vereinbarten Abholzeit nicht bereit, wird die Wartezeit der Kunde/In verrechnet.

  5.6 Werden Sammelfahrten durchgeführt, berechnen sich die Kilometerkosten nach der jeweiligen Direktroute vom vereinbarten Abfahrtsort zum Zielort.

 

  6.      Rücktrittsrecht

  6.1 Erfolgt der Vertragsrücktritt mindestens 4 Stunden vor Antritt der Fahrt, werden keine Kosten erhoben.

  6.2 Bei Stornierungen die weniger als 4 Stunden vor Antritt der Fahrt erfolgen, werden die Kosten für die vereinbarte Fahrt vollumfänglich verrechnet.

  6.3 Wird der Auftrag erst storniert, wenn sich der RTG bereits am Abfahrtsort befindet, werden die effektiv entstandenen Fahrkosten mit Wartezeiten vollumfänglich verrechnet, mindestens aber CHF 50.00. 

 

  7.      Haftung

  7.1 Der RTG haftet nicht für Verspätungen.

  7.2 Der RTG haftet nicht für leichtes Verschulden.

  7.3 Der RTG haftet nicht für medizinische Zwischenfälle (das Fahrpersonal des RTG hat keine medizinische Ausbildung).

  7.4 Der RTG nimmt der/dieAuftraggeber in Zahlungspflicht,ist dieser, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgt. (*siehe Leistungsumfang 2.3)

 

  8.      Ausschluss

  8.1 Rauchen ist in den Fahrzeugen des RTG verboten.

  8.2 Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

  8.3 Werden die Ziff. 8.1 und/oder 8.2 nicht befolgt, wird der Kunde oder die Kundin künftig vom Dienstleistungsangebot ausgeschlossen.

 

  9.     Anwendbares Recht, Gerichtstand

  9.1 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

  9.2 Ausschliesslicher Gerichtstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Solothurn (Richteramt Solothurn-Lebern)

 

 

Roli Transport 
Haldenstrasse 52
2540 Grenchen

076 / 446 41 55

Raiffeisenbank Weissenstein Solothurn  IBAN CH 71 8097 6000 0047 2111 6